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Rodung des Douglas-Wäldchens für Kiesabbau wahrscheinlich nicht zulässig

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof gibt Beschwerde des Bund Naturschutz statt

Das Douglaswäldchen in Planegg, ein etwa 2,1 Hektar großes Waldstück in direkter Nachbarschaft der Kiesgrube „Hochbirket“, sollte für die Erweiterung des Kiesabbaus gerodet werden. Die behördliche Genehmigung lag bereits vor. Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) reichte Klage gegen den Kiesabbau in diesem Bannwald ein und beantragte, die Rodung bis zur Entscheidung der Klage aufzuschieben. Der Eilantrag wurde vom Verwaltungsgerichtshof München zunächst abgewiesen. In nächster Instanz hat am 31. Juli 2023 der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass dem Eilantrag stattgegeben werden muss. Somit bleibt das Douglaswäldchen stehen – zumindest bis im Hauptsacheverfahren über den Kiesabbau entschieden ist.

In der Begründung zum Beschluss stellt das Bayerische Verwaltungsgericht fest, dass „die Hauptsacheklage aller Voraussicht nach Erfolg haben wird.“ Bei der Genehmigung des Kiesabbaus sei das öffentliche Interesse am Erhalt des Waldes nicht ausreichend berücksichtigt worden. Dieses überwiege jedoch vermutlich gegenüber dem Interesse des Kiesabbauunternehmens, da es sich beim Douglas-Wäldchen um Bannwald und zudem um einen Wald mit Klimaschutzfunktion handele, der außerhalb des Kiesabbauvorranggebiets liege. 

Greenpeace München begrüßt den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts. Der Beschluss könnte auch wegweisend für weitere Kiesabbau-Vorhaben in Bannwald-Gebieten sein, gegen die wir uns einsetzen.

Weitere Informationen zum Douglas-Wäldchen und zum Kiesabbau im Würmtal gibt es beim Grünzugnetzwerk.

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