Presseerklärung vom 17. Juni 2010

Greenpeace-Erfolg: Weitere Großhändler nehmen Gen-Öle aus ihrem Sortiment

Nur noch zwei Großhändler auf der Schwarzen Liste der Gen-Öl-Händler

München, 17.06.2010 – Die Unternehmensgruppe GV-Partner hat das gentechnisch veränderte Pflanzenöl der Marke Sedina aus ihrem Sortiment genommen und will in Zukunft generell auf Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Zutaten verzichten. Zu der nach eigenen Angaben umsatzstärksten Gruppe von Zustellgroßhändlern Deutschlands gehört neben Citti, Jomo und Jomo-Citti auch die in Bayern ansässige Ringel GV-Partner GmbH, die Bayern und Baden-Württemberg beliefert. Auch der Großhändler PanAsia GmbH führt kein Gen-Öl mehr in seinem Programm. Aktuell sind damit nur noch zwei Großhändler auf der Schwarzen Liste der Gen-Öl-Händler von Greenpeace München zu finden: Der Hamberger Großmarkt am Münchner Ostbahnhof und die Medifood Handels GmbH auf dem Gelände der Großmarkthalle München.

„Es ist ein großer Erfolg für Greenpeace, dass zwei weitere Großhändler Gen-Öle aus ihrem Sortiment genommen haben“, sagt Klaus Müller, Gentechnik-Experte von Greenpeace München. „Damit entsprechen sie endlich dem Wunsch der Verbraucher: Denn 80 Prozent der Deutschen lehnen den Einsatz von Gentechnik in Lebensmitteln ab.“ Die meisten Gastwirte setzen gentechnisch veränderte Speiseöle unwissentlich ein, wie Recherchen von Greenpeace in Gaststätten immer wieder gezeigt haben.

Im Februar 2007 hatte Greenpeace München die Schwarze Liste erstmals veröffentlicht. Insgesamt wurden bei den umfangreichen Recherchen 18 Großhändler im Großraum München mit gentechnisch veränderten Speiseölen in ihrem Sortiment gefunden. Die beiden noch in der Schwarzen Liste verbliebenen Großhändler Hamberger und Medifood waren bereits bei der Erstveröffentlichung enthalten. „Hamberger und Medifood setzen immer noch auf Gentechnik statt auf Qualität“, so Müller. „Das zeugt von Verantwortungslosigkeit gegenüber Gastwirten und Verbrauchern.“

Seit April 2004 müssen alle Lebensmittelhersteller die damals in Kraft getretene, strengere Kennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel umsetzen. Auch Gaststätten, Kantinen sowie Markt- und Imbissstände müssen in ihrer Speisekarte auf die Verwendung gentechnisch veränderter Zutaten aufmerksam machen, wenn für die Zubereitung eines Essens gentechnisch veränderte Speiseöle zum Braten oder Frittieren verwendet werden. Fehlt der Hinweis, machen sich die Wirte strafbar und riskieren Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.