Presseerklärung vom 9. November 2007

Greenpeace Gen-Detektive spüren weitere Gen-Öl-Händler auf

Zwei weitere Großhändler in die Schwarze Liste der Gen-Öl-Händler aufgenommen

München, 09.11.2007 - Gen-Detektive der Greenpeace-Gruppe München haben zwei weitere Großhändler ausfindig gemacht, die gentechnisch veränderte Speiseöle verkaufen. Es handelt sich dabei um die Firma Mitte Meer in der Grafinger Straße 6 in der Nähe des Ostbahnhofs in München und die Punjabi GmbH in der Riesenfeldstraße 115 in Milbertshofen. Damit ist die Schwarze Liste der Gen-Öl-Händler für den Großraum München auf 13 Großhändler angewachsen.

Es ist verantwortungslos gegenüber Verbrauchern und Gastwirten, wenn Großhändler gentechnisch veränderte Speiseöle in ihrem Sortiment anbieten, sagt Klaus Müller, Gentechnik-Experte der Greenpeace-Gruppe München. Denn zum einen lehnen etwa 75 Prozent der Verbraucher in Deutschland den Einsatz von Gentechnik in Lebensmitteln ab. Zum anderen zeigen Recherchen von Gen-Detektiven der Greenpeace-Gruppe München immer wieder, dass die meisten Gastwirte auch noch nach mehr als drei Jahren gesetzlicher Kennzeichnungspflicht, gentechnisch veränderte Speiseöle unwissentlich einsetzen. Bei keiner einzigen der aufgesuchten Gaststätten wurde bisher die Kennzeichnungspflicht umgesetzt.

Am 2. Februar hatte die Greenpeace-Gruppe München nach mehrmonatigen Recherchen die Schwarze Liste der Gen-Öl-Händler erstmals öffentlich gemacht. Auf der Liste zu finden sind seitdem unter anderem auch der Hamberger Großmarkt am Münchner Ostbahnhof und die Firma Vierlande mit Sitz in Hohenbrunn und mehr als 30 über ganz Deutschland verteilte Niederlassungen.

Seit Mitte April 2004 müssen alle Lebensmittelhersteller die damals in Kraft getretene, strengere Kennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel umsetzen. Aber nicht nur Lebensmittelhersteller müssen kennzeichnen - auch in Gaststätten/Restaurants, Kantinen sowie an Markt und Imbissständen muss auf die Verwendung gentechnisch veränderter Zutaten aufmerksam gemacht werden. In der Speisekarte muss beispielsweise gekennzeichnet werden, wenn für die Zubereitung eines Essens gentechnisch veränderte Speiseöle zum Braten oder Frittieren verwendet wurden. Fehlt der Hinweis, machen sich die Wirte strafbar und riskieren Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Die Lebensmittelindustrie respektiert bisher weitgehend die umfassende Ablehnung der Verbraucher gegenüber Gentechnik in Lebensmitteln. Dementsprechend sind derzeit keine gekennzeichneten, gentechnisch veränderten Lebensmittel in Supermärkten in Deutschland zu finden.

Anders ist die Situation im Großhandel, der der direkten Kontrolle durch die Verbraucher entzogen ist. Dort gibt es diverse gentechnisch veränderte Speiseöle zu kaufen. Die Öle selbst sind entsprechend gekennzeichnet - in der Regel findet sich aber keine Kennzeichnung in den Speisekarten von Gaststätten/Restaurants, Kantinen sowie Markt- und Imbissständen, die diese Öle weiter verarbeiten. Den Verbrauchern wird aufgrund dieser fehlenden Kennzeichnung in den Speisekarten und den unzureichenden Kontrollen der bayerischen Lebensmittelüberwachung nun doch wieder Gentechnik untergeschoben. Der Großhandel ist mit verantwortlich für diese, von der Mehrheit der Verbraucher nicht gewünschte Situation.