Freisetzung im Landkreis Freising

RKI-Meldenummer:
6786-01-0092
Antragsteller:
Bayrische Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau, Menzinger Straße 54,80638 München
Organismus:
Kartoffel
Genotyp:
antisense-GBSS und nptII
Phänotyp:
Zusammensetzung der Stärke durch Reduktion der Amylose-Biosynthese beeinflußt.
Antibiotikaresistenz gegen Neomycin (nptII)
Zeitraum:
1999 bis 2007
Bundesanzeiger:
29.12.1998, Nr. 244 (1998)

Beschreibung des Vorhabens:

Im Freiland sollen während des geplanten Zeitraums insgesamt 700 gentechnisch veränderte Kartoffellinien, ausgehend von 8 Kartoffelsorten, angebaut werden. In diese Pflanzen wurden mit gentechnischen Verfahren Teile des Gens für die stärkekorngebundene Stärkesynthase (GBSS) aus Kartoffeln in "Antisense-Orientierung" eingeführt. Als Folge dieser gentechnischen Veränderung wird die Zusammensetzung der Stärke in den gentechnisch veränderten Kartoffeln durch Reduktion der Amylose-Biosynthese beeinflußt. Zur Auswahl erfolgreich veränderter Pflanzen im Labor wurde zusätzlich das Neomycin-Phosphotransferase-Gen (nptII) eingeführt. Dieses Gen verleiht Resistenz gegen bestimmte Antibiotika. Das Freilandexperiment soll dazu dienen, mit wissenschaftlichen Fragestellungen die im Gewächshaus erhaltenen Ergebnisse bezüglich der veränderten Stärkezusammensetzung zu verifizieren, die genetische Stabilität zu überprüfen und verschiedene Verarbeitungsparameter der veränderten Stärke zu charakterisieren.

Ort der Freisetzung:

Freising (PLZ 85354/356) Gemarkung Vötting, Flur Gereut, Flurstücke 251, 252 und 3218, Landkreis Freising, Bayern.

Innerhalb eines ca. 15 ha großen Versuchsgeländes sollen pro Jahr maximal 19 200 gentechnisch veränderte Kartoffelpflanzen in den Vegetationsperioden 1999 bis 2007 angebaut werden.

Antragsunterlagen:

Der Genehmigungsantrag und die Unterlagen liegen in der Zeit vom 5. Januar 1999 bis einschließlich 4. Februar 1999 aus und können während der angegebenen Zeiten eingesehen werden im:

a.) Robert Koch-Institut, Fachbereich Genetik, Gentechnik
Zimmer 208, Wollankstraße 15-17, 13187 Berlin
Montag bis Donnerstag 7.30-16.00 Uhr
Freitag 7.30-14.00 Uhr
b.) Landesratsamt Freising,
Landshuter Straße 31, Zimmer 560 (Neubau), 85356 Freising
Montag bis Mittwoch 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr
Freitag 8.00-12.00 Uhr

Einwendungen:

Einwendungen können bis einschließlich 4. März 1999 an den zuvor bezeichneten Stellen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Mit Ablauf der Frist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungen müssen neben dem Vor- und Familiennamen auch die volle leserliche Anschrift des Einwenders tragen. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachungen ersetzt werden.