München, 28.03.2007 - Das Europäische Patentamt (EPA) bleibt dabei: Auch auf herkömmlich gezüchtete Sonnenblumen und die aus ihnen hergestellten Produkte kann man ein Patent anmelden. Der Einspruch von Greenpeace gegen ein solches Patent (EP 1185161) wurde heute zurückgewiesen. Die Pflanzen, für die 2004 ein Patent erteilt wurde, zeichnen sich durch einen besonderen Ölgehalt aus. Diese Eigenschaft, die die Sonnenblumen besonders wertvoll für die Lebensmittelproduktion macht, wurde durch verschiedene bereits bekannte züchterische Verfahren erreicht. Patentiert wurden unter anderem die Pflanzen selbst, ihre Samen sowie Verwendung des Öls zum Backen, Braten und Rösten.
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Der Widerstand gegen Patente auf Pfanzen und Tiere formiert sich hier.