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Patent auf Embryo zum größten Teil widerrufen
Betreff: Patent auf Embryo zum größten Teil widerrufen
Sendungsdatum: 2002-07-25 00:00:00
Ausgabe #: 1
Inhalt:

Liebe Umweltinteressierte,

in dieser Woche fand beim Europäischen Patentamt (EPA) in München
die Verhandlung zu einem Patent auf menschliche Embryonen statt.
Hier die aktuelle Presseerklärung zum Ergebnis der Verhandlung.

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Presseerklärung vom 24. Juli 2002

Patent auf Embryo zum größten Teil widerrufen
Greenpeace fordert Überarbeitung der EU Gen-Patentrichtlinine

München, 24. 7. 2002. Die Einspruchsabteilung des Europäischen
Patentamtes (EPA) in München hat das im Februar 2000 von Greenpeace
aufgedeckte Embryo-Patent "EP 695 351" der Universität Edinburgh zum
großen Teil widerrufen. Alle Ansprüche auf menschliche embryonale
Stammzellen sowie menschliche Embryonen wurden gestrichen. Enthalten
bleiben nur Ansprüche auf menschliche Zellen, die nicht von Embryonen
stammen.

"Es ist ein Erfolg für Greenpeace und die anderen Einsprechenden, dass der
menschliche Embryo und embryonale Stammzellen aus diesem Skandal-Patent
ausgenommen wurden", sagt Dr. Christoph Then, Gentechnik- und
Patentexperte von Greenpeace.

Die Patentprüfer begründen die weitreichende Einschränkung des Patents
damit, dass wesentliche Teile des Patentes technisch gar nicht
durchführbar seien. Auch den ethischen Einwänden der 14 Einspruchsparteien
wurde zum Teil statt gegeben. Denn Patente auf die kommerzielle Verwertung
menschlicher Embryonen sind durch die Gen-Patentrichtlinie der EU
(98/44/EG) verboten.

"Der Fall zeigt deutlich, dass die EU Gen-Patentrichtlinie nicht
ausreicht, um in Zukunft Patente auf menschliche Embryonen zu verhindern",
sagt Then. Denn ein Vergleich mit früheren Entscheidungen zeigt die
Willkür, mit der das Amt die Gen-Patentrichtlinie auslegt. Beispiel EP
322240: Ende August 2001 lehnte der Patentprüfer einen Einspruch auf das
Patent auf Mischwesen aus Mensch und Tier ab, obwohl das Amt auch in
diesem Fall davon ausgeht, dass das Patent eine kommerzielle Verwertung
menschlicher Embryonen umfasst.

"Die Richtlinie muss Patente auf Embryonen, auf Teile des menschlichen
Körpers, auf Lebewesen und ihre Gene ausdrücklich und unmissverständlich
verbieten. Sonst bleiben ethische Fragen weiterhin der Willkür einzelner
Patentprüfer ausgeliefert." Der deutsche Bundestag wird die Frage, ob und
wie die EU-Genpatent-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll,
zu Beginn der neuen Legislaturperiode entscheiden müssen.

Nach Recherchen von Greenpeace sind inzwischen über ein Dutzend weitere
Patente beantragt, die auch menschliche Embryonen mit umfassen, darunter
auch Anträge der Universtät Edinburgh. Außerdem erteilt das Amt seit
Jahren Patente auf Säugetiere, Pflanzen und menschliche Gene.
Wahrscheinlich wird das Patentamt auch noch einmal Gelegenheit haben, sich
mit dem Embryo-Patent zu befassen. Es wird erwartet, dass die
Patentinhaber gegen die heutige Entscheidung der Amtes Einspruch vor der
Technischen Beschwerdekammer einlegen.

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